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Aufnahme

Die Vorbereitung zur Aufnahme in die therapeutischen Angebote findet in Kooperation mit den regionalen Suchtberatungsstellen bzw. den Jugendämtern und Kinder- und Jugendpsychiatrischen Fachdiensten statt.

In der Regel werden von diesen Einrichtungen Klienten*innen und Bezugspersonen zur weiteren diagnostischen Abklärung und Therapievorbereitung an uns vermittelt.

Im telefonisch vereinbarten Aufnahmegespräch (in der Regel mittwochs) und den folgenden Beratungsgesprächen wird geklärt, ob jemand in unserer Einrichtung längerfristig behandelt werden kann/will und welche Voraussetzungen und weiteren Schritte dafür notwendig sind.

Bei minderjährigen Klienten*innen (13-18) und deren Eltern liegt die Zuständigkeit für eine längerfristige therapeutische Behandlung beim jeweiligen Jugendamt. Therapievorbereitende Schritte erfolgen nach Beauftragung durch das Jugendamt bzw. den zuständigen Fachdienst des Bezirks.
Kinder- und Jugendpsychatrische Fachdienste

Bei erwachsenen Klienten*innen (ab 18) sind Rentenversicherungsträger bzw. Krankenkassen die Kostenträger der ambulanten Behandlung. Die Beantragung bei den Kostenträgern erfolgt in Absprache und mit Unterstützung der regionalen Suchtberatungsstellen.
Berliner Drogenhilfe